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Der mittlere Werkdienst bei den
Justizvollzugsanstalten in Bayern

Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.

Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist

  • die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen
  • die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
  • die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
    Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.


Tätigkeitsbereiche

Die Angehörigen des mittleren Werkdienstes (mWD) nehmen in einer Justizvollzugsanstalt wichtige Funktionen wahr. Sie vermitteln den Gefangenen die Fähigkeiten, dies es ihnen ermöglichen, nach Verbüßung der Freiheitsstrafe einer geregelten Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie wecken und fördern die Leistungsbereitschaft der Gefangenen, so dass sie sich dem Wettbewerb der freien Wirtschaft im Berufsleben stellen können. Daher verfügen die Angehörigen des mittleren Werkdienstes über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation der Gefangenen. Die Tätigkeit kann beispielsweise umfassen

  • den Einsatz in den Arbeitsbetrieben
    Arbeitsbetrieb leiten; Arbeit, Rohstoffe, Arbeitsgeräte zuteilen; Arbeitsleistung festsetzen und überwachen, Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften überwachen; Gefangene im Betrieb kontrollieren und Sicherungsaufgaben durchführen.
  • die Mitwirkung bei der Betreuung und Behandlung von Gefangenen
    Verhalten der Gefangenen beobachten; Gefangene informieren und beraten; sinnvolle Aktivitäten der Gefangenen anregen und fördern; Einzelgespräche führen; Gefangene belehren und auf Fehlverhalten hinweisen.
  • die Sorge um Ordnung und Sauberkeit
    Pflege, Wartung und Instandhaltung der Betriebseinrichtungen und Maschinen; Gefangene zur Sauberkeit und pfleglichen Behandlung überlassener Gegenstände anhalten.
  • die Erledigung der mit den Aufgaben des mWD zusammenhängenden Verwaltungsgeschäfte
    z. B. Beschaffung von Arbeitsaufträgen und Erstellung von Kalkulationen; Auswahl, Beschaffung und Verwaltung der Rohstoffe, Nachkalkulation und Abrechnung durchgeführter Aufträge; Verwaltung der Halb- und Fertigfabrikate sowie der Altstoffe; Listen und Bücher führen.

Anforderungsprofil

Wegen der vielfältigen Aufgaben und der körperlich wie geistig anstrengenden Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten des mittleren Werkdienstes besondere Anforderungen gestellt.

Allgemeine Anforderungen:

  • Geistige Beweglichkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Entscheidungsfreude
  • Physische und psychische Belastbarkeit
  • Organisationstalent und Innovationsbereitschaft
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen
  • Fähigkeit zur Kommunikation und zur selbständigen Leitung eines Arbeitsbetriebes

Körperliche Anforderungen:

  • Grundsätzlich gilt, dass jeder Beamte und jede Beamtin des mittleren Werkdienstes in den Arbeitsbetrieben einer Justizvollzugsanstalt eingesetzt werden.
    In den meisten Arbeitsbetrieben müssen die anfallenden Tätigkeiten hauptsächlich im Gehen oder Stehen ausgeführt werden.
  • Schichtdienst muss nicht geleistet werden. In seltenen Ausnahmefällen müssen die Beamten des mWD in der Lage sein, auch Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.

Zugangsvoraussetzung und Bewerbung

Zugangsvoraussetzung

Voraussetzung für eine Beschäftigung in der Laufbahn des mittleren Werkdienstes ist die erfolgreiche Ableistung eines 20monatigen Vorbereitungsdienstes. Hierzu können Bewerber zugelassen werden,

  • die über die Deutsche Staatsangehörigkeit verfügen
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen
    und
    die Meisterprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung mit anerkannter Befugnis zur Ausbildung nachweisen können
  • die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen, d. h. insbesondere als persönlich geeignet für die vorgesehene Tätigkeit beurteilt werden können.

Bewerbung:

Einstellungen in die Laufbahn des mittleren Werkdienstes erfolgen regelmäßig zum 1. Februar jeden Jahres; die Einstellung richtet sich nach dem Bedarf der jeweiligen Justizvollzugsanstalten an den einzelnen Meisterberufen.

Bewerbungen können unter Beifügung eines Lebenslaufes mit Passfoto sowie einer Kopie des Schulzeugnisses und des Meisterbriefes eingereicht werden an das

Bayerische Staatsministerium
der Justiz
- Strafvollzugsabteilung -
Postfach
80097 München

Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch erholt werden (Herr Charles, Tel.: 089/5597-2674).


Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils zum 1. Februar eines Jahres und dauert insgesamt 20 Monate. Sie besteht aus einer praktischen Einführung sowie praktischen Ausbildungs- und Erprobungsphasen an zwei bayerischen Ausbildungsanstalten und aus zwei dreimonatigen fachtheoretischen Ausbildungsblöcken an der Bayerischen Justizvollzugsschule in Straubing.

In den fachtheoretischen Ausbildungsblöcken, aber auch während der praktischen Ausbildung in den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, werden folgende Fächer unterrichtet:

  • Strafvollzug
  • Untersuchungshaftvollzug
  • Jugendarrest und -strafvollzug
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Arbeitsverwaltung
  • Wirtschaftsverwaltung
  • Vollzugsverwaltung
  • Vollzugspsychologie
  • Vollzugspädagogik
  • Sozialpädagogik
  • Umgang mit gefährlichen und gefährdeten Gefangenen
  • Zusammenarbeit und Gesprächsführung
  • Gesellschaftslehre
  • Seelsorgerliche Betreuung
  • Medizinische Betreuung
  • Erste Hilfe
  • Waffenlose Selbstverteidigung
  • Waffenkunde / Schießen

Um das Ausbildungsziel zu erreichen, müssen eine schriftliche, eine mündliche sowie eine praktische Prüfung bestanden werden.

Zeitliche Gestaltung

Die zeitliche Aufteilung der einzelnen Ausbildungsabschnitte stellt sich üblicherweise wie folgt dar:

Einführung (EF) 4 Wochen in einer Justizvollzugsanstalt
Praktische Ausbildung I 5 1/2 Monate in einer Justizvollzugsanstalt
Fachtheorie I 3 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Praktische Ausbildung II 3 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Praktische Erprobung I 3 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Anstellungsprüfung (AP) Praktischer Teil der Anstellungsprüfung
Fachtheorie II 3 Monate an der Bayer. Justizvollzugsschule in Straubing
Anstellungsprüfung (AS) Schriftlicher Teil der Anstellungsprüfung
Praktische Erprobung II 3 Monate an einer Justizvollzugsanstalt
Anstellungsprüfung (AM) Mündlicher Prüfungsteil


Beruflicher Werdegang

Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt.

Nach erfolgreich abgelegter Anstellungsprüfung erfolgt die Übernahme als Oberwerkmeisterin im Justizvollzugsdienst zur Anstellung bzw. als Oberwerkmeister im Justizvollzugsdienst zur Anstellung in Besoldungsgruppe A 7.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

  • zur Hauptwerkmeisterin/Hauptwerkmeister i. JVD in Besoldungsgruppe A 8
  • zur Betriebsinspektorin/Betriebsinspektor i. JVD in Besoldungsgruppe A 9
  • zur Betriebsinspektorin/Betriebsinspektor i. JVD mit Zulage in Besoldungsgruppe A 9 mit Zulage

Besonders befähigte Beamte auf herausragenden, verantwortungsvollen Dienstposten können zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen mittleren Werkdienstes zugelassen und bis zur Besoldungsgruppe A 11 befördert werden.


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